Bewertung ansehen: Celebrity Reflection

    • Reisemonat:
    • Mai 2017
    • Reiseziel:
    • Westliches Mittelmeer

    “Entspannte Kreuzfahrt auf einem richtig tollen Schiff.”

Fragen zur Celebrity Reflection

    • Wie hat Ihnen die Kabine 9176 gefallen?
    • 5 von 5
    • Ihr Kommentar zu Ihrer Kabine?
    • Geräumige Balkonkabine mit gut durchdachtem Aufbau.
    • Wie beurteilen Sie die Küche/das Angebot an Speisen und Getränken auf der Celebrity Reflection?
    • 4 von 5
    • Wie hat Ihnen das Unterhaltungsangebot gefallen?
    • 5 von 5
    • Wie beurteilen Sie den Service in Restaurant, Kabine und Bars?
    • 5 von 5
    • Bitte bewerten Sie das Schiff Celebrity Reflection mit einem Gesamturteil:
    • 5 von 5
    • Möchten Sie einige Stichworte zur Celebrity Reflection notieren?
    • Trotz voll ausgebuchtem Schiff fühlte es sich nie überfüllt an. Unglaublich gut strukturiertes Schiff. Lawn Club, Sunset Bar, The Hideaway unsere Lieblingsplätze. Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf den Außendecks wie bei anderen Reedereien.

Fragen zum Veranstalter Celebrity Cruises

    • Wie war die Organisation der Ein-/Ausschiffung?
    • 5 von 5
    • Wie bewerten Sie die Nebenkosten an Bord? (5 = sehr günstig, 1 = sehr hoch)
    • 5 von 5
    • Wie beurteilen Sie die Qualität und das Preis-/Leistungsverhältnis der angebotenen Landausflüge?
    • 4 von 5
    • Würden Sie noch einmal mit Celebrity Cruises verreisen?
    • ja
    • Bemerkungen zu Celebrity Cruises
    • Sehr ausgewogenes Verhältnis zwischen Relax- und Bespaßungszonen. Kein "Abenteuer-Spielkram", den wir eh nicht nutzen. Freundliches zuvorkommendes Personal. Mit GoBest-Paket nur minimale Nebenkosten.

Fragen zum Kreuzfahrtberater

    • Dies war die erste Kreuzfahrt, die ich über das Internet gebucht habe
    • nein
    • Wie zufrieden waren Sie mit der Abwicklung Ihrer Buchung durch kreuzfahrtberater.de?
    • 5 von 5
    • Würden Sie noch einmal bei kreuzfahrtberater.de buchen?
    • ja
    • Bemerkungen zum Service von kreuzfahrtberater.de:
    • Notwendige Umbuchung wurde sehr vorbildlich umgesetzt. Also auch bei Sonderfällen ist Verlass.